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AGB

 

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Eco Pest Solutions GmbH (im Folgenden „EPS“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von EPS.

2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von EPS sind freibleibend. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. EPS behält sich vor, Leistungs- oder Lieferverpflichtungen sachlich gerechtfertigt und angemessen anzupassen.

2.2 Wir bieten ausschließlich Dienstleistungsverträge an, werksvertragliche Leistungen sind, abgesehen von reinem Produktverkauf, ausgeschlossen.

2.3 Bei Laufzeitverträgen mit wiederkehrenden Kontrollintervallen/Behandlungen gilt, sofern im Auftrag nicht anders angegeben, ein Intervall von 6 Kontrollen p.a. für die angegebenen Zielschädlinge bzw. Leistungen als vereinbart.

3. Leistungspflichten
EPS erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei Beanstandungen seitens Unternehmen müssen diese unverzüglich, spätestens bis zum Erhalt des nächsten Services, schriftlich erfolgen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung zur Verfügung, einschließlich baulicher, technischer und organisatorischer Maßnahmen. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Auftraggeber für Schäden und zusätzliche Kosten.

Für fest vereinbarte Inspektionstermine, welche nicht seitens Kunden bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/oder verschoben werden und so nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zustande kommen, bzw. unter 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/verschoben werden, berechnen wir eine Stornopauschale in Höhe von 49,- €.

Für fest vereinbarte Behandlungstermine, welche nicht seitens Kunden bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/oder verschoben werden und so nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zustande kommen, bzw. unter 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt/verschoben werden, behalten wir uns das Recht vor, den entgangenen Gewinn für die jeweilige Behandlung bis zum maximalen Auftragswert zu berechnen.

5. Montage und Demontage
5.1 EPS stellt Systemeinrichtungen und Montagekosten zu Beginn und Demontagekosten zum Vertragsende gesondert in Rechnung. Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt der Auftraggeber.

5.2 Fliegenfanggeräte: Fliegenfanggeräte werden grundsätzlich durch den Kunden am jeweiligen vereinbarten Schutzbereich montiert. Sofern der Kunde eine Montage durch EPS wünscht, wird eine tragfähige Wand vorausgesetzt. Eine Haftung für Schäden, insbesondere an Fliesen oder bearbeiteten Wänden und Fronten, ist ausgeschlossen. Bei Mietgeräten erfolgt mit Ablauf des Vertrages die Demontage durch EPS. Das Wiederherstellen der Wand oder Front in den Ursprungszustand, nebst aufkommender Kosten dafür, obliegt dem Kunden. Mit Abschluss eines Vertrages erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Bei Mietgeräten gilt ferner, dass diese bei unsachgemäßer Behandlung, Verlust, oder Diebstahl für den Auftraggeber kostenpflichtig durch ein Gerät gleicher Art und Güte ersetzt werden.

5.3 Im Falle einer langfristigen Maßnahme (einem Vertrag mit regelmäßiger Kontrolle) werden die Service Mittel durch Klebe-, Bohr-, Klemm- und Schraubbefestigungen montiert. Der Kunde erklärt sich im Falle der Beauftragung ausdrücklich damit einverstanden, dass die Montage an den Zielbereichen (Böden und Wände) erfolgt. Für etwaige Schäden mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bei Beendigung des Vertrages verbleiben die käuflich erworbenen Systeme beim Kunden an den montierten Positionen. Miet-/ Leihgeräte entfernen wir mit Vertragsablauf, wobei die Wiederherstellung der Befestigungspunkte in den ursprünglichen Zustand kundenseitig auf deren eigene Kosten erfolgt. Durch Beauftragung der angebotenen Maßnahmen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.

5.4 Bei Prophylaxe Behandlungen wie z.B. die Prophylaxe gegen Eichenprozessionsspinner, gilt die Leistung mit Ausbringen des Präparates an die vereinbarten Bäume/Bereiche als erbracht. Wir sichern eine vernünftige Ausarbeitung mit zugelassenen Präparaten in den vorgegebenen Mischungsverhältnissen zu. Reklamationen bezüglich der Wirkung und dem Ergebnis sind ausgeschlossen.

6. Versand und Lieferung
Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

7. Wartung und Reparaturen
Wartung und Reparaturen von Mietgegenständen dürfen nur durch EPS oder beauftragte Dritte erfolgen. Bei Zuwiderhandlung kann EPS Schadenersatz verlangen oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

8. Preise
Die von EPS genannten Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisanpassungen sind erstmals nach Ablauf von 6 Monaten möglich. Bei steigenden Kosten (z.B. Kraftstoffe, Steuern, Abgaben, Mitarbeiterkosten) ist EPS berechtigt, die Preise anzupassen. Unternehmer können innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung der Preisanpassung schriftlich widersprechen.

Leistungsverzeichnis und Sonderkonditionen: Unsere Leistungsverzeichnisse sind eine freiwillige Übersicht mit Sonderkonditionen. Sie können jederzeit abgeändert, oder gänzlich abgekündigt werden. Der tatsächliche Service- und Produktpreis ist ausschließlich gemäß der unterzeichneten Servicevereinbarung gültig und kann im Einklang mit unseren AGB nach entsprechender Ankündigung durch uns angepasst werden.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Preise und Pauschalen werden im standardisierten EPS- Abrechnungsverfahren erstellt. Bei Verträgen erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus am Anfang jedes Monats. Bei Einzelmaßnahmen und Produkten erfolgt die Rechnungslegung nach Durchführung bzw. Auslieferung. Alle Rechnungen
werden per Bankeinzug vom Auftraggeberkonto eingezogen. Sollte im Ausnahmefall kein Bankeinzug vereinbart worden sein, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für abweichende Zahlungsbedingungen ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.

9.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind, müssen gesondert verhandelt werden und erfolgen nur gegen Berechnung. Dazu gehören unter anderem administrative Mehrarbeit durch Rechnungspflege in Portalen.

9.3 Die Rechnungsstellung für Mietgegenstände erfolgt am Anfang eines Monats, während bei Kaufartikeln die Rechnung nach vollständiger Auslieferung erstellt wird. EPS behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

9.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gerät dieser automatisch in Verzug. EPS ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

9.5 EPS hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wie beispielsweise die Zahlung einer Rechnung trotz vorheriger Mahnung.

9.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.7 Im Falle eines Widerspruchs gegen eine Rechnung oder eine fällige Zahlungsaufforderung muss der Auftraggeber EPS innerhalb von 5 Werktagen schriftlich benachrichtigen und alle zumutbaren Nachweise vorlegen.

9.8 Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt per elektronischem Versand.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von EPS im Eigentum von EPS.

10.2 Der Auftraggeber darf solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die gelieferten Waren weder veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen noch anderweitig überlassen.

10.3 Im Falle von Bereitstellungen und Vermietungen von Gegenständen bleiben diese im Eigentum von EPS und werden dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass diese weder beschädigt werden noch untergehen. Im Falle einer Insolvenz sind die Gegenstände entsprechend als Eigentum von EPS zu kennzeichnen.

10.4 Die Zurücknahme der Ware durch EPS gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. EPS behält sämtliche Rechte aus dem Rechtsgeschäft, einschließlich des Rechts, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Beendigung der Vereinbarung
11.1 Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt die Vereinbarung mit Unternehmern für 3 Jahre und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Kündigung hat mittels Einschreiben unter Einhaltung der einfachen Schriftform und einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum jeweiligen Ende eines Vertragsjahres zu erfolgen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

11.2 EPS ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn beispielsweise der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet, wesentliche Vertragsverletzungen vorliegen oder das Insolvenzverfahren des Auftraggebers eröffnet wird.

11.3 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von EPS bereitgestellten Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben.

11.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, einen verschuldensunabhängigen Schadensersatz in Höhe von 100% des ersten Vertragsjahres und für die Folgejahre 30% des jährlichen Auftragswerts zu leisten. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten ohne, dass dadurch weitergehende Ansprüche von EPS berührt werden.

12. Rechtsnachfolge/Abtretung
EPS kann frei über Ansprüche aus diesem Vertrag verfügen und ist berechtigt, die Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen der Eco Pest Solutions Gruppe zu übertragen. Im Falle einer Firmenumfirmierung oder Veräußerung des Auftraggebers gehen die Verpflichtungen automatisch auf den Rechtsnachfolger über. Die Parteien haben ab dem Bekanntwerden der neuen rechtlichen Situation eine Frist von 4 Wochen, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt der Vertrag als durch den Rechtsnachfolger übernommen.

13. Datenschutz
Als Auftraggeber erhalten Sie regelmäßig Informationen über passende Angebote aus dem Waren- und Dienstleistungsangebot von EPS an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Dem Erhalt dieser Informationen können Sie jederzeit per E-Mail an info@eco-ps.de widersprechen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz bei EPS und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website www.eco-ps.de.

14. Einhaltung von Gesetzen
Die Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf den Vertrag und die damit verbundenen Dienstleistungen und Leistungen einzuhalten. Jede Partei hat die Pflicht, der anderen Partei umgehend jegliche Verstöße oder behördliche Untersuchungen in Bezug auf unangemessenes Verhalten im Zusammenhang mit diesem Vertrag mitzuteilen.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, tritt eine neue Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, für diese ein.

16. Haftungsausschluss
16.1 EPS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der gelieferten Produkte, fehlerhafte Installation oder Nichtbeachtung von Anweisungen entstehen.

16.2 EPS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von EPS liegen.

16.3 EPS erstellt die Verträge nach aktuell am Abschlusstag gültigen gesetzlichen Vorgaben. Änderungen der Richtlinien und Gesetze für die abgeschlossenen Leistungen während der Vertragslaufzeit, können eine Anpassung der Leistungen und der damit verbundenen Service und Materialkosten erfordern. Bei Ablehnung der erforderlichen Anpassungen durch den Auftraggeber wird der Vertrag, gegen Berechnung des entgangenen Gewinns für die Restlaufzeit des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages, außerordentlich beendet. Sofern zumutbare Änderungen, zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben für den Kunden, ohne Erhöhung der Servicekosten erfolgen, gilt die Umsetzung automatisch als vereinbart.

17. Social Media Aktionen

Aktion Befallsfrei 2024

*Die Aktion gilt im Zeitraum 01.04.2024-31.12.2024 für erteilte Aufträge im Angebotszeitraum, welche in diesem erledigt werden können. Das Angebot ist ausschließlich für Privatkunden bis zu einer Entfernung von 20km von unseren Standorten in Essen, Recklinghausen, Monheim, Ratingen und ist inkl. An- und Abfahrt und Behandlung. Je einzelne einmalige Serviceleitung aus unserem Angebotsportfolio, je Stunde bei einfacher Erreichbarkeit des Zielbereiches. Weiter entfernte Ziel oder separate Leistungen gemäß Angebot, dass Ihnen im Zuge der kostenlosen Erstinspektion erstellt wird.

Aktion Wespenfrei 2024

*Die Aktion gilt im Zeitraum 01.04.2024-31.12.2024 für gewerbliche- und Privatkunden, für die Entfernung eines Wespennestes bei einfacher Erreichbarkeit ohne Höhenzugangstechnik (jedes weitere Nest 39,- €). Inklusive An- und Abfahrt, Servicemittel und Bekämpfung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleiben bis auf Widerruf gültig.

Gutscheine
Gutscheine mit Ausnahme von Geschenkgutscheinen die käuflich erworben worden sind, gelten mit den folgenden Einschränkungen.
Sie sind nicht mit laufenden Aktionen wie z.B. (Aktion Befallsfrei, Aktion Wespenfrei) kombinierbar und gelten ausschließlich auf den regulären Service. Preis gemäß Angebot außerhalb von Aktennachlässen.
Sie sind nicht übertragbar und können nur jeweils einmal pro Auftrag eingelöst werden, mehrere Gutscheine sind nicht kombinierbar.
Die Gültigkeit ist zeitlich befristet, auf die auf dem Gutschein angegebene Laufzeit, bis maximal 1 Jahr ab Versand.
Die Einlösung erfolgt durch Angabe des Gutscheins und der Gutscheinnummer bei Beauftragung und wird direkt im Serviceangebot verrechnet. Ein nachträgliches Einlösen nach Beauftragung ist nicht möglich.
Eine Vervielfältigung, oder Weitergabe des persönlichen Gutscheins an Dritte ist nicht gestattet.
Der angegebene Gutscheinbetrag wird in Euro oder Prozent (je nach Gutscheinart) auf den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer verrechnet. Bei Verlust des Gutscheins kann kein Ersatz ausgestellt werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

*Kostenlose Inspektion: Bei privaten nicht gewerblichen Anfragen berechnen wir, für die Erstinspektion auf Basis einer reinen Sichtkontrolle und mündlicher Beratung keine Kosten, sofern ein Auftrag für eine Dienstleistung im Zuge dessen zustande kommt. Falls keine Beauftragung zustande kommt, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 49 €. Anfragen, die über externe Dienstleister gestellt worden sind, werden entsprechend gesondert berechnet.

Stand: 10.06.2024

Eco Pest Solutions GmbH
Rheinpromenade 4a
40789 Monheim am Rhein

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